Am 25 April 1998, also vor beinahe 15 Jahre haben Antifas und Flüchtlinge eine größere Flüchtlingssolidarische Demonstration gegen Abschiebung und Rassismus in Weiden unternommen.
Die Demonstration ging vom Hertibrunnen bis zur JVA Weiden und wieder an den Ausgangspunkt zurück (4,8km), an der Demo nahmen etwa 60 Personen teil (Autonome, Punks und Flüchtlinge)
Der
Neue Tag schrieb über unsere Redebeiträge u. a.
… „Als Gehilfen eines staatlichen Rassismus sehen die Organisatoren auch
Polizei und den Justizvollzug an, die bei der Abschiebung „Illegaler“ mitwirken
„ Ihr sollt wissen, dass kein Mensch
illegal ist. Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder
noch schöner. Sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal? Wie kann
ein Mensch illegal sein“ Diese Worte Elie Wiesels wurden an den Mauern der
JVA verlesen. Djeirifama Flüchtling aus
Togo und Vorsitzender von Batir le Togo Weiden
berichtete über die Geschichte seiner Heimat und den jetzigen Zuständen,
die von der Brutalität eines seit 32 Jahren bestehenden Militärregimes geprägt
seien. Er bat inständig von der bestehenden Abschiebepraxis abzugehen, die
Folter und Tod bedeuten.“ …
Fazit,
damals wurden viele Flüchtlinge und MigrantInnen über die JVA Weiden
abgeschoben, auch ein Togoer war in Weiden in Abschiebehaft. Deswegen fanden
zwischen November 1997 und Februar 1998 mehrere spontane Demonstrationen gegen
Abschiebehaft und Abschiebungen statt. Djeirifama selbst wurde später nach
einer Abschiebeandrohung zur Ausreise gezwungen.
Antifagruppe
Weiden Neustadt
PS:
Am 15. 12. 2012 machen gewaltfrei kämpfende Flüchtlinge und Flüchtlingssolidarische AktivistInnen unter den Motto Aktionstag für ein weltweites Bleiberecht
eine Demonstration gegen Abschiebung (1). Wir die Antifagruppe Weiden Neustadt unterstützen die flüchtlingssolidarische Demonstration, denn sie ist notwendig!
Anhang: Flugblatt von 1998, Links
und eine Anmerkung (Kommentar)
Demonstration gegen
Rassismus in Weiden
25. April 1998, 14 Uhr Fußgängerzone Hertibrunnen (Marceretaplatz}
25. April 1998, 14 Uhr Fußgängerzone Hertibrunnen (Marceretaplatz}
Wir müssen gegen den
zunehmenden
Rassismus in allen Bereichen der Gesellschaft
einschreiten
Rassismus und Antisemitismus müssen bekämpft werden!
Rassismus und Antisemitismus müssen bekämpft werden!
Die Demo wird organisiert von der
togoischen Exilorganisation
Batir Le Togo,
dem
Autonomen
Flüchtlingskomitee Weiden / Neustadt
und der Unabhängigen Antifa Weiden.
Sie setzt sich zum Ziel, Rassismen wie
Abschiebungen, Menschenjagd an der Grenze, Ausgrenzung von sozialen Gruppen zu
verhindern. Weiter fordert sie, dass der Reichtum der Welt gerecht verteilt
wird, die Völker des Trikont
(Lateinamerika, Asien, Afrika) und Osteuropa nicht mehr ausgebeutet werden, und
dass alle Menschen dort leben können, wo sie möchten!
Kein Mensch ist illegal!
Kein Mensch ist illegal!
Die Demo wird unterstützt von der Jugend gegen Rassismus / Unabhängige Antifa Bayreuth
(1)
Aktionstag für ein weltweites Bleiberecht
15. 12. 2012
15. 12. 2012
Anm. Zu unserem damaligen und
anderen Flugblättern.
Wir glauben, dass die Allgemeinheit der Mehrheitsdeutschen,
auf eine rassistische Klassifizierung der Abzuschiebenden weitgehend verzichtet.
Was von manchen Rassismus genannt wird,
ist vor allem eines: ordinärer Fremdenhass.
Dieser
speist sich zwar ebenso wie der verdrängte Rassismus aus der Furcht des bürgerlichen Subjekts vor der
permanenten Gefahr des Misslingens der Selbstverwertung, so dass es beständig
unter der Argumentationslast steht, sich als staatsloyaler und verwertbarer
Arbeitskraftzusammenhang zu erweisen. Seiner etwaige Abkömmlichkeit sorgfältig bewusst,
verachtet der staatsnahe Bundesdeutsche den „Fremden“ jedoch nicht, weil dieser
qua Geburt zur Verwertung
nicht tauglich sei, sondern im Gegenteil: er / sie fürchtet ihn als
ebenbürtigen Konkurrenten, er / sie diffamiert den „Fremden“ wo er / sie kann und weißt dabei wo er / sie kann den
Rassismusvorwurf in der Regel zurück. Selbst der immer wieder ins Feld geführte
gewaltsame und in der Tat widerliche Umgang staatlicher Behörden mit
Flüchtlingen ist, so brutal das auch klingen mag, zuerst kein
subjektiv-böswilliger rassistischer Akt, sondern die konsequente Umsetzung der
objektiven Funktion nach Abgrenzung sprich Abschiebung, in der der Staat als
Verwaltungseinheit zwischen den StaatsbürgerInnen und den Staat sein Recht nach
einen auf Gewaltenteilung passierenden Recht nach Ausgrenzung, dann doch durchsetzt
(2).
Dass gesellschaftliche Verhältnis der beiden
Staatsbeteiligten zu sichern und abzugrenzen, ist also sein wichtigstes
anliegen, dass kann aber eben auch bedeuten, dass z. B. bei der Personenfahndung
nach den sog. „Illegalen“ der Staat (Polizei) auf rassistische Methoden der Merkmalsuche zurückreift - in der dann
der einzelne Staatsdeutsche seine persönliche Zuordnungsstrategie einbringt.
Der
jetzige deutsche Staat wird auch den Abschiebevorgang als solchen, (gerade) nicht
als rassistischen Akt interpretieren. Es ist jedoch legitim wenn Antifa den Abschiebevorgang oder die
Residenzpflicht erst einmal als rassistischen Vorgang ausmacht, auch wenn der abwehrende und
fremdenfeindlich - etatistische Akt auf eine solche zu konkretisieren, nur die halbe Wahrheit
ist.
Aus
dieser Perspektive kann der Staat gar nicht als karitative Wohlfahrtsagentur
für die weltweiten verelendeten Massen fungieren, sondern er will eine
gelingende Akkumulation seines Kapitals und der sozialen Möglichkeiten sichern.
Das bedeutet eben auch, die knapper werdenden Ressourcen zunächst der eigenen
– selbst zunehmend überschüssigen – industriellen Reservearmee zuzugestehen,
was nicht ausschließt, ausländischen Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt zu
ermöglichen.
Flüchtlingssolidarischen Absichten und
Haltungen, durchbricht die
antihumanistischen Grenzen die StaatsbürgerInnen und Staat zu den „Fremden“ ziehen, sie ist eine Ausdruckform die die
universelle und humanistische Möglichkeiten des Menschen aufzeigt: Weil eben
kein Mensch illegal ist, und der Mensch
ein Mensch ist.
(2)
Eine faschistische (nazistische) bzw. staatsrassistische Mobilisierung
der Bundesrepublik kann es u. a. wegen der Gewaltenteilung dieses Staates dabei nie und
nimmer geben. Die Gewaltenteilung beweißt, dass manchmal eine Bleiberechtregelung für den
Flüchtling sich durchsetzen lässt, der Staat zeigt damit, manchmal seine beschränkten demokratischen Möglichkeiten
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