Freitag, 14. Dezember 2012

Antifa History und Gegenwart


Am 25 April 1998, also vor beinahe 15 Jahre haben Antifas und Flüchtlinge eine größere Flüchtlingssolidarische Demonstration gegen Abschiebung und Rassismus in Weiden unternommen.


Die Demonstration ging vom Hertibrunnen bis zur JVA Weiden und wieder an den Ausgangspunkt zurück (4,8km), an der Demo nahmen etwa 60 Personen teil (Autonome, Punks und Flüchtlinge)

Der Neue Tag schrieb über unsere Redebeiträge u. a.  … „Als Gehilfen eines staatlichen Rassismus sehen die Organisatoren auch Polizei und den Justizvollzug an, die bei der Abschiebung „Illegaler“ mitwirken „ Ihr sollt wissen, dass kein Mensch illegal ist. Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner. Sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal? Wie kann ein Mensch illegal sein“ Diese Worte Elie Wiesels wurden an den Mauern der JVA  verlesen. Djeirifama Flüchtling aus Togo und Vorsitzender von Batir le Togo Weiden berichtete über die Geschichte seiner Heimat und den jetzigen Zuständen, die von der Brutalität eines seit 32 Jahren bestehenden Militärregimes geprägt seien. Er bat inständig von der bestehenden Abschiebepraxis abzugehen, die Folter und Tod bedeuten.“ 
Fazit, damals wurden viele Flüchtlinge und MigrantInnen über die JVA Weiden abgeschoben, auch ein Togoer war in Weiden in Abschiebehaft. Deswegen fanden zwischen November 1997 und Februar 1998 mehrere spontane Demonstrationen gegen Abschiebehaft und Abschiebungen statt. Djeirifama selbst wurde später nach einer Abschiebeandrohung zur Ausreise gezwungen.

Antifagruppe Weiden Neustadt

PS: Am 15. 12. 2012 machen gewaltfrei kämpfende Flüchtlinge und Flüchtlingssolidarische AktivistInnen unter den Motto Aktionstag für ein weltweites Bleiberecht eine Demonstration gegen Abschiebung (1). Wir die Antifagruppe Weiden Neustadt unterstützen die flüchtlingssolidarische Demonstration, denn sie ist notwendig!

Anhang: Flugblatt von 1998, Links und eine Anmerkung (Kommentar)

Demonstration gegen Rassismus in Weiden

         25. April 1998, 14 Uhr Fußgängerzone Hertibrunnen
(Marceretaplatz}

Wir müssen gegen den zunehmenden
Rassismus in allen Bereichen der Gesellschaft einschreiten
Rassismus und Antisemitismus müssen bekämpft werden!

Die Demo wird organisiert von der togoischen Exilorganisation
Batir Le Togo,
dem
Autonomen
Flüchtlingskomitee Weiden / Neustadt
und der  Unabhängigen Antifa Weiden.

Sie setzt sich zum Ziel, Rassismen wie Abschiebungen, Menschenjagd an der Grenze, Ausgrenzung von sozialen Gruppen zu verhindern. Weiter fordert sie, dass der Reichtum der Welt gerecht verteilt wird, die Völker des Trikont (Lateinamerika, Asien, Afrika) und Osteuropa nicht mehr ausgebeutet werden, und dass alle Menschen dort leben können, wo sie möchten!

Kein Mensch ist illegal!

Die Demo wird unterstützt von der Jugend gegen Rassismus / Unabhängige Antifa Bayreuth


(1)
 Aktionstag für ein weltweites Bleiberecht
15. 12. 2012
Anm. Zu unserem damaligen und anderen Flugblättern.

Wir glauben, dass die Allgemeinheit der Mehrheitsdeutschen, auf eine rassistische Klassifizierung der Abzuschiebenden weitgehend verzichtet. Was von manchen  Rassismus genannt wird, ist vor allem eines: ordinärer Fremdenhass.
Dieser speist sich zwar ebenso wie der verdrängte Rassismus aus der Furcht des bürgerlichen Subjekts vor der permanenten Gefahr des Misslingens der Selbstverwertung, so dass es beständig unter der Argumentationslast steht, sich als staatsloyaler und verwertbarer Arbeitskraftzusammenhang zu erweisen. Seiner etwaige Abkömmlichkeit sorgfältig bewusst, verachtet der staatsnahe Bundesdeutsche den „Fremden“ jedoch nicht, weil dieser qua Geburt zur Verwertung nicht tauglich sei, sondern im Gegenteil: er / sie fürchtet ihn als ebenbürtigen Konkurrenten, er / sie diffamiert den „Fremden“ wo er / sie  kann und weißt dabei wo er / sie kann den Rassismusvorwurf in der Regel zurück. Selbst der immer wieder ins Feld geführte gewaltsame und in der Tat widerliche Umgang staatlicher Behörden mit Flüchtlingen ist, so brutal das auch klingen mag, zuerst  kein subjektiv-böswilliger rassistischer Akt, sondern die konsequente Umsetzung der objektiven Funktion nach Abgrenzung sprich Abschiebung, in der der Staat als Verwaltungseinheit zwischen den StaatsbürgerInnen und den Staat sein Recht nach einen auf Gewaltenteilung passierenden Recht nach Ausgrenzung, dann doch durchsetzt (2).
Dass gesellschaftliche Verhältnis der beiden Staatsbeteiligten zu sichern und abzugrenzen, ist also sein wichtigstes anliegen, dass kann aber eben auch bedeuten, dass z. B. bei der Personenfahndung nach den sog. „Illegalen“  der Staat (Polizei) auf rassistische Methoden der Merkmalsuche zurückreift - in der dann der einzelne Staatsdeutsche seine persönliche Zuordnungsstrategie einbringt.
Der jetzige deutsche Staat wird auch den Abschiebevorgang als solchen, (gerade) nicht als rassistischen Akt interpretieren. Es ist jedoch legitim wenn Antifa den Abschiebevorgang oder die  Residenzpflicht erst einmal als rassistischen Vorgang ausmacht, auch wenn der abwehrende und fremdenfeindlich - etatistische Akt auf eine solche zu konkretisieren, nur die halbe Wahrheit ist.

Aus dieser Perspektive kann der Staat gar nicht als karitative Wohlfahrtsagentur für die weltweiten verelendeten Massen fungieren, sondern er will eine gelingende Akkumulation seines Kapitals und der sozialen Möglichkeiten sichern. Das bedeutet eben auch, die knapper werdenden Ressourcen zunächst der eigenen – selbst zunehmend überschüssigen – industriellen Reservearmee zuzugestehen, was nicht ausschließt, ausländischen Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Flüchtlingssolidarischen Absichten und Haltungen,  durchbricht die antihumanistischen Grenzen die StaatsbürgerInnen  und Staat zu den „Fremden“  ziehen, sie ist eine Ausdruckform die die universelle und humanistische Möglichkeiten des Menschen aufzeigt: Weil eben  kein Mensch illegal ist, und der Mensch ein Mensch ist.



(2)
Eine faschistische (nazistische) bzw. staatsrassistische Mobilisierung der Bundesrepublik kann es u. a. wegen der Gewaltenteilung dieses Staates dabei  nie und nimmer geben. Die Gewaltenteilung beweißt, dass manchmal eine Bleiberechtregelung für den Flüchtling sich durchsetzen lässt, der Staat zeigt damit, manchmal seine  beschränkten demokratischen Möglichkeiten

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