Drei Jahre nach
der Ermordung von 1.200 Israelis am 7. Oktober 2023 ist die Frage nach dem
Zusammenhang zwischen dem Massaker und dem Islam nach wie vor ungeklärt. Was
meint die Hamas, wenn sie ihren Angriff vom 7. Oktober 2023 als »religiösen
Krieg« bezeichnet? Was haben die zahllosen »Allahu akbar«-Rufe während des
Massakers zu bedeuten? Und wie haben die wichtigsten religiösen Zentren des
Islam auf diesen antisemitischen Exzess reagiert? Diese Fragen werden selten
gestellt. Es gibt noch keine seriösen Untersuchungen, die sie umfassend
beantworten.
Dabei sind
solche Fragen von erheblicher Bedeutung. Zum Islam bekennen sich weltweit
mittlerweile zwei Milliarden Menschen, er ist die am schnellsten wachsende
Religionsgemeinschaft. Wurde diese Religion missbraucht, als während des
Massakers vom 7. Oktober Allah als eine Art Schirmherr angerufen wurde, als sei
das Töten und Vergewaltigen von Israelis eine Art Gottesdienst? Und falls wir
diese Frage mit ja beantworten – wo bleibt dann der von Muslimen geäußerte
Protest?
»Religiöser
Krieg«
Der israelische
Historiker Gideon Kressel berichtete über ein Gespräch, das er in Israel mit
einer Gruppe israelischer Araber führte. Diese hätten ihm beim Frühstück
erklärt – »in ruhiger und freundlicher Weise«, wie er betont –, dass
Israel bald aufhören werde zu existieren. Der Grund dafür sei, »dass dies
Gottes Wille ist – nichts kann daran etwas ändern«. Diese
Siegesgewissheit – Allah habe Israels Vernichtung vorgesehen, also werde
Israel vernichtet werden – gehört zu den Kennzeichen des Islamismus. Sie
trat auch beim Angriff des 7. Oktober in Form von Jubelrufen zutage und
legitimierte den Terror gegen die Juden. https://jungle.world/artikel/2026/35/der-7-oktober-und-der-islam
Warum bezeichnet die Hamas ihre Angriffe auf Israel
als "religiösen Krieg"? Und was haben die zahllosen Allahu-Akbar-Rufe
während des Massakers vom 7. Oktober zu bedeuten?
Der Jurist
Andrew Tucker warnt vor der Politisierung des IGH und erklärt, warum eine
Ausweitung des Völkermordbegriffs Israel treffen könnte.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) spielt in den
Auseinandersetzungen um Israel eine bedeutende Rolle. Doch wie neutral ist das
höchste Gericht der Vereinten Nationen tatsächlich? Und droht das Gericht, von
der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen und die Völkermordkonvention so
auszuweiten, dass auch Israel verurteilt werden könnte?
Darüber sprach Florian Markl im Mena-Watch-Talk mit
Andrew Tucker, Jurist und Direktor von der 2017 gegründeten Organisation »The
Hague Initiative for International Cooperation« (thinc.).
»Lawfare«
Tucker beschreibt die Arbeit von thinc. als Reaktion
auf das, was seine Organisation als »Lawfare« bezeichnet. Der Begriff ist eine
Zusammensetzung der englischen Ausdrücke »law« (Recht) und »warfare«
(Kriegsführung). Gemeint ist damit der Einsatz beziehungsweise Missbrauch
internationaler Rechtsinstitutionen zur Durchsetzung politischer oder
ideologischer Ziele. Der Schwerpunkt der Arbeit von thinc. liege auf Israel und
dem Nahen Osten sowie auf Fragen des humanitären Völkerrechts und der
Menschenrechte.
Ein wesentliches Problem sieht Tucker darin, dass
politische Mehrheiten innerhalb der Vereinten Nationen Resolutionen
verabschieden, die rechtliche Schlussfolgerungen enthalten. Dadurch könnten
politische Auffassungen den Anschein verbindlicher Rechtspositionen erhalten.
Als Beispiele nennt er Aussagen über die vermeintliche Illegalität israelischer
Siedlungen oder der Besatzung sowie Vorwürfe von Apartheid, Kolonialismus und
Völkermord. Solche Resolutionen würden häufig wie maßgebliche Aussagen über das
geltende Völkerrecht behandelt, obwohl sie Tucker zufolge zunächst nichts
weiter als politische Positionen seien.
Seit dem Hamas-Massaker in Israel am 7. Oktober 2023
beobachtet Tucker darüber hinaus eine zunehmende »Instrumentalisierung« des
Internationalen Gerichtshofs (IGH) und des Internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH). Eine wichtige Rolle schreibt er dabei arabisch-islamischen Staaten und
insbesondere der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) zu. Sie
stünden hinter einer Reihe von Klagen, die beim IGH gegen Israel und andere
westliche Staaten (darunter Deutschland) eingebracht wurden.
Die besondere
Bedeutung des Internationalen Gerichtshofs
Der IGH sei deshalb von so erheblicher Bedeutung, weil
er weithin als höchste Autorität in Fragen des Völkerrechts wahrgenommen werde.
Neben verbindlichen Entscheidungen in Streitigkeiten zwischen Staaten kann er
auf Anfrage von UN-Organen sogenannte Advisory Opinions, also beratende
Gutachten, erstellen. Diese sind zwar nicht bindend, besitzen aber erhebliches
politisches und juristisches Gewicht. Genau darin sieht Tucker ein Problem:
Politische Fragen würden zunehmend an den Gerichtshof weitergereicht; damit
werde versucht, politische Konflikte in Rechtsfragen zu verwandeln.
So seien seit dem 7. Oktober mehrere Verfahren
angestrengt worden, um Entscheidungen über Israels Kriegsführung im
Gazastreifen herbeizuführen. Selbst ein nicht bindendes Gutachten könne enorme
Wirkung entfalten: Stelle der IGH etwa fest, dass Israel Völkerrecht verletze,
werde dies in der Öffentlichkeit schnell als autoritative Interpretation
internationalen Rechts verstanden.
Ungeeignet für
komplexe Tatsachenfragen
Grundsätzlich weist Tucker darauf hin, dass
internationales Recht anders funktioniere als nationales. Das internationale
Recht bestehe vielfach aus Regeln und Prinzipien, deren Anwendung auf konkrete
Konflikte Kenntnisse voraussetze, über die der IGH schlicht nicht verfüge:
»Wenn man das Gericht auffordert, eine konkrete
Entscheidung zu einer ganz bestimmten Situation zu treffen, geraten wir in
einen Bereich, in dem das Gericht tief in die Fakten eintauchen muss, um
herauszufinden, was vor Ort tatsächlich vor sich geht – sei es in Myanmar,
Nigeria oder Israel. Und dafür ist dieses Gericht nicht ausgelegt.«
So sei der IGH kein Strafgerichtshof und nicht darauf
ausgerichtet, umfangreiche Tatsachenfeststellungen vorzunehmen. Anders als bei
den Prozessen vor den internationalen Ruanda- und Jugoslawien-Tribunalen gibt
es beim IGH keine Ermittlungsbehörde, befragt das Gericht keine Zeugen, führt
keine Kreuzverhöre durch etc. So seien die Richter bei Verhandlungen über
komplexe Konflikte hauptsächlich auf Berichte von anderen UN-Institutionen
angewiesen – und übernähmen vielfach deren Behauptungen über Sachverhalte oder
sogar deren rechtliche Einschätzungen, ohne sie auf ihren Wahrheitsgehalt
prüfen zu können.
Gerade beim israelisch-palästinensischen Konflikt hält
Tucker diese Abhängigkeit für problematisch, da die zahllosen Berichte von
UN-Institutionen wie dem UN-Menschenrechtsrat,
der Sonderberichterstatterin
Albanese oder der permanenten Commission
of Inquiry alles andere als objektiv und verlässlich sind.
Viele Richter kämen zudem aus dem akademischen Bereich
und seien keine Spezialisten für Strafrecht oder humanitäres Völkerrecht. Und
das, obwohl genau das erforderlich wäre, um etwa die Vorgänge in Israels Krieg
gegen die Hamas fachlich zutreffend bewerten zu können. Gleichzeitig brächten
sie, wie alle Menschen, nationale und ideologische Perspektiven mit.
»Nehmen wir zum Beispiel die chinesische Richterin:
Ich halte es nicht für unfair zu sagen, dass sie weitgehend die politischen
Interessen Chinas vertreten würde. Die meisten Menschen würden das so sehen.«
Die Folgen dieser Umstände sind für Tucker gravierend:
»Man kann das also als Voreingenommenheit oder als Beeinflussung bezeichnen,
aber es prägt die Art und Weise, wie der Gerichtshof Situationen betrachtet.
Und ich glaube, es wird zunehmend spürbar, dass das Gericht politisiert wird
und sich einige der Richter von den Interessen bestimmter Staatengruppen leiten
lassen.«
Die Advisory
Opinion von 2024
Ein Beispiel für die fragwürdigen Folgen der
Unzulänglichkeiten des IGH ist dessen 2024 veröffentlichte Advisory
Opinion über die »rechtlichen Konsequenzen der Politik und
Vorgehensweise Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten,
einschließlich Ostjerusalem«.
Tucker kritisiert bereits die Fragestellung der
UN-Generalversammlung: Dem Gericht sei vorgegeben worden, dass es sich bei dem
infragestehenden Territorium um »palästinensisches Gebiet« handle, das von
Israel »illegal« besetzt werde. Damit seien zentrale Fragen – etwa nach dem
historischen und rechtlichen Status des Westjordanlands – nicht ausreichend
untersucht worden.
Nach Tuckers Darstellung gelangte die Richtermehrheit
zu dem Ergebnis, dass das Gebiet den Palästinensern zustehe und Israels Präsenz
rechtswidrig geworden sei. Israel müsse sich deshalb so schnell wie möglich
zurückziehen. Zum ersten Mal in der Geschichte erklärte der IGH also eine
Besatzungssituation als rechtswidrig, obwohl die rechtliche Grundlage dieser
Schlussfolgerung mehr als fraglich sei. Tucker betont, dass sich sechs der 15
Richter von Teilen der Stellungnahme distanziert hätten.
(Drei Richter erklärten
beispielsweise, dass sie sich der zentralen Aussage des Gutachtens nicht
anschließen konnten, »da sie auf keiner seriösen oder soliden rechtlichen
Grundlage beruht«. Ernste Bedrohungen der Sicherheit Israels seien vom Gericht
ignoriert worden, was dessen Folgerungen »unvollständig und einseitig« gemacht
habe. Der IGH habe Schlüsse gezogen, »für die es im internationalen Recht keine
angemessene Rechtsgrundlage gibt.«)
Die Konsequenzen der fragwürdigen Advisory Opinion von
2024 reichen Tucker zufolge weit über rein juristische Debatten hinaus. Das
Gutachten bilde inzwischen eine Grundlage für Forderungen nach Sanktionen und
Boykotten gegen Israel beziehungsweise gegen Produkte aus den umstrittenen
Gebieten.
Die
Völkermordklage Südafrikas
Breiten Raum nimmt in diesem Mena-Watch-Talk das von
Südafrika Ende Dezember 2023 eingeleitete Verfahren gegen Israel wegen
angeblicher Verstöße gegen die Völkermordkonvention ein.
Tucker betont einen Punkt, der in der öffentlichen
Diskussion seiner Ansicht nach häufig falsch dargestellt wird: Der IGH habe
bislang nicht festgestellt, dass Israel in Gaza Völkermord begeht. Das Gericht
habe in seinen vorläufigen Entscheidungen vielmehr festgestellt, dass Südafrika
den Fall vorbringen könne und die Palästinenser eine von der
Völkermordkonvention geschützte Gruppe seien. Eine Entscheidung in der Sache
stehe noch aus.
Für die endgültige Beurteilung sei insbesondere die
Frage der Absicht entscheidend. Das Delikt des Völkermordes setze die Intention
voraus, eine geschützte Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Selbst eine
große Zahl ziviler Todesopfer beweise diese spezifische Vernichtungsabsicht
nicht automatisch.
Genau hier sieht Tucker derzeit eine entscheidende Entwicklung
im internationalen Recht. Traditionell sei die Schwelle für den Nachweis eines
Völkermords sehr hoch. Nun argumentierten verschiedene Staaten dafür, die
Beweisanforderungen beziehungsweise das Spektrum der Indizien, aus denen sich
eine Völkermordabsicht ableiten lässt, weiter zu fassen, als es in der
bisherigen Rechtsprechung getan wurde.
Eine Schlüsselrolle spielt dabei das Verfahren Gambia
gegen Myanmar wegen des Umgangs mit den Rohingya. Tucker verweist darauf, dass
unter anderem die Niederlande, Deutschland, Dänemark, Großbritannien und Kanada
die Position vertreten hätten, dass eine Völkermordabsicht stärker aus
Umständen wie Vertreibungen oder der großen Zahl getöteter Menschen abgeleitet
werden könne. Insgesamt bedürfe es einer »holistischen« Sichtweise, die von der
bisherigen Rechtsprechung abweiche.
Sollte der IGH dieser Argumentation folgen, könnte
dies Tucker zufolge unmittelbare Auswirkungen auf Südafrikas Verfahren gegen
Israel haben. Dann könnte die Schwelle dafür sinken, Israel für eine Verletzung
seiner Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verantwortlich zu machen.
Deutschlands
widersprüchliche Rolle
Besonders bemerkenswert findet Tucker dabei die
Position Deutschlands und anderer westlicher Staaten. Einerseits habe
Deutschland offiziell bislang nicht die Position vertreten, dass Israel in Gaza
Völkermord begehe. Andererseits unterstütze es im Myanmar-Verfahren eine
Interpretation der Völkermordkonvention, die später auch im Verfahren gegen
Israel relevant werden könnte.
Tucker vermutet, dass solche Positionen wesentlich von
Rechtsabteilungen der Außenministerien entwickelt würden und politische
Entscheidungsträger die weiterreichenden Konsequenzen möglicherweise nicht
immer vollständig überblickten. Gleichzeitig könne eine erweiterte Auslegung
auch für Deutschland selbst problematisch werden: Nicaragua wirft ja in einem
anderen Verfahren vor dem IGH der Bundesrepublik vor, durch ihre Unterstützung
Israels Verstöße gegen die Völkermordkonvention ermöglicht zu haben.
Tucker betont allerdings ausdrücklich, er behaupte
nicht, deutsche Juristen hätten mit ihrer Position im Myanmar-Verfahren bewusst
den Israel-Fall beeinflussen wollen. Er halte es für möglich, dass Deutschland
die Konsequenzen seiner Rechtsposition für andere Verfahren nicht vollständig
erkannt habe.
Der
Myanmar-Fall könnte zur Weichenstellung werden
Für die weitere Entwicklung hält Tucker deshalb das
für Oktober erwartete Urteil im Myanmar-Verfahren für entscheidend. Er rechnet
damit, dass eine Mehrheit der Richter Myanmar für einen Verstoß gegen die
Völkermordkonvention verantwortlich machen könnte. Zugleich hält er es für
möglich, dass der Gerichtshof dabei eine breitere Interpretation des
Völkermordbegriffs zulässt, die zukünftige Verfahren prägen würde.
Interessanterweise hält Tucker eine solche Ausweitung
im Myanmar-Fall nicht einmal zwingend für notwendig. Dort habe eine
UN-Untersuchungskommission die Tatsachen wesentlich intensiver untersucht und
Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Völkermordabsicht innerhalb der Führung und
des Militärs festgestellt. Eine Verantwortlichkeit Myanmars könnte daher seiner
Einschätzung nach möglicherweise bereits auf Grundlage der bisherigen
Rechtsprechung begründet werden.
Bühne für
Lawfare
Lawfare bezeichnet den strategischen Einsatz von
Rechtssystemen, um Gegner durch Kosten, Dauer und psychische Belastung eines
Verfahrens zu schwächen oder zu delegitimieren.
Das Hauptproblem liegt für Tucker darin, dass der IGH
mit Fällen überfrachtet wird, für deren Verhandlung ihm die nötigen Grundlagen
und Ressourcen fehlen. Wenn dem Gericht zunehmend Fälle übertragen werden, in
denen es um schwerste internationale Verbrechen geht, so liegt das aus Tuckers
Sicht zum Teil darin, dass andere, eigentlich dafür zuständige Institutionen –
wie der Internationale Strafgerichtshof – sich als unfähig erwiesen hätten, die
in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen.
Doch je mehr der IGH zur Beurteilung von Völkermord
und vergleichbaren Verbrechen herangezogen werde, desto größer werde nach
Tuckers Einschätzung das Risiko, dass juristische Verfahren von politischen und
ideologischen Auseinandersetzungen geprägt werden. Auf diesem Wege droht, dass
aus einer Institution zur Klärung rechtlicher Dispute zwischen Staaten und zur
Auslegung internationalen Rechts von Staaten oder Staatengruppen mit klaren
politischen Agenden eine Bühne für internationales Lawfare gemacht wird.